Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.