Jahr für Jahr steht man noch einmal vor der gleichen Aufgabe: die obligatorische Steuererklärung sollte angefertigt werden! Auch die gleiche Beunruhigung schwingt mit: „Habe ich tatsächlich alles hundertprozentig, restlos und zeitgerecht verbucht?“.
Mit unserem kompetenten Service können Sie sich diesen Stress ersparen! Denn was für Sie einzig eine lästige Pflicht bedeutet, ist unser Tagesgeschäft. Aufgrund dessen können wir Ihnen unseren Service auch zu wirklich günstigen Preisen offerieren und Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Steuererklärungen insbesondere im Kanton Zürich.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 lieber von unseren erfahrenen Steuerberatern anfertigen. Auf diese Weise vermeiden Sie unangenehme Fehler beim Ausfüllen und machen sicher alle Abzüge geltend, die Ihnen zustehen.
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Das Gegenteil ist der Fall: Ab CHF 95 erledigen wir die unangenehme Arbeit für Sie und bewerkstelligen Ihre gesamte Steuererklärung in Bachs. Eine große Anzahl unserer Kunden spart durch unsere Steuerberatung merklich mehr Steuern ein und profitieren überdies unter anderen von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch das ist noch längst nicht alles. Erfahren Sie, warum Sie idealerweise noch heute unsere Berater für den Kanton Zürich konsultieren sollten.
Unser Service im DetailIm Rahmen der Ausgestaltung der Preise setzen wir auf eine größtmögliche Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Verpflichtung zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung gilt generell für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich. Angestellte wie auch Selbstständige sollten deswegen ihre entsprechenden Steuererklärungen für das Jahr 2022 bis spätestens zum 31. März 2023 beim Steueramt Bachs abgegeben haben.
Sowohl Ehepartner, wie auch eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. Hier sollte eine gemeinschaftliche Steuererklärung eingereicht werden.
Da das Schweizer Steuerrecht eine Vielzahl an Bestimmungen einschliessent, kann das Betrauen eines Steuerexperten ratsam sein. Ein guter Steuerberater hilft, sämtliche legalen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, richtig zu kontieren und allgemein Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2022 im Kanton Zürich einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.
Gmeindhusweg 8
8164 Bachs
Tel: 043 433 20 30 Email: gemeindeverwaltung@bachs.ch Web: http://www.bachs.ch/
Infos zu Zahlungsaufschub und Erleichterungen unter: